AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Sphera Analytics GmbH, Adresse: Keltenring 1-3, 82041 Oberhaching bei München / Deutschland (nachfolgend „Verkäufer/Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung.
1.2 Vertragspartner sind – sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist – Unternehmer im Sinne des §14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sollten Verbrauchergeschäfte (Privatkunden) betroffen sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Diese AGB gelten sowohl für Lieferungen von Laborgeräten (Verkauf) als auch für Vollservice- Leistungen (Wartung, Kalibrierung, Reparatur) als auch für Prüf-/Testdienstleistungen, die im BSL-2-Labor der Sphera Analytics GmbH erbracht werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung.
2.3 Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
2.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen (z. B. bei nicht vollständiger Bonitätsprüfung, nicht ordnungsgemäßer Sicherheits- oder Hygienevorgaben, insbesondere bei BSL-2-Laboraufträgen).
3. Leistungsgegenstand
3.1 Im Rahmen des Verkaufs: Lieferung von Laborgeräten gemäß Vereinbarung und Spezifikation (z. B. technische Datenblatt, Zubehör, Installationsbedingungen).
3.2 Im Rahmen des Vollservice: Wartung, Kalibrierung, Reparatur oder Instandhaltung von Laborgeräten nach Vereinbarung.
3.3 Im Rahmen der Prüf-/Testdienstleistung: Durchführung von Tests und Analysen im BSL-2-Labor der Sphera Analytics GmbH (z. B. mikrobiologische Testungen, Validierungen) gemäß Leistungsbeschreibung.
3.4 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag und diesen AGB. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.5 Der Kunde hat den Verkäufer rechtzeitig (mindestens … Tage vor Leistungserbringung) auf besondere Anforderungen, Sicherheits- oder Hygienevorgaben hinzuweisen (z. B. bei Einlieferung von Proben ins BSL-2-Labor, Umgang mit Gefahrstoffen, Sondermessungen).
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die im Angebot oder Auftrag angegebenen Preise. Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Im Falle von Preissteigerungen der Arbeits- oder Materialkosten nach Auftragserteilung (z. B. Ersatzteile, Sonderzubehör, Versandkosten) behält sich der Verkäufer eine entsprechende Anpassung vor; der Kunde wird über die Anpassung informiert und kann ggf. innerhalb einer Frist widersprechen.
4.3 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
4.4 Bei späterer Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Darüber hinaus kann der Verkäufer weitere Leistungen bis zur Erfüllung ausstehender Zahlungen verweigern.
4.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Stornierung und Rücktritt durch den Kunden
5.1 Eine Stornierung oder ein Rücktritt von bestätigten Aufträgen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Sphera Analytics GmbH möglich.
5.2 Bei Stornierung durch den Kunden nach Auftragserteilung, jedoch vor Lieferung, ist die Sphera Analytics GmbH berechtigt, pauschalierte Stornokosten in Höhe von bis zu 100 % des Netto- Auftragswertes zu verlangen, sofern es sich um speziell konfigurierte oder nicht wiederverkäufliche Geräte handelt. Für Lagergeräte beträgt die Stornopauschale 25 % des Netto-Auftragswertes, es sei denn, die Sphera Analytics GmbH weist einen höheren Schaden nach. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5.3 Bereits begonnene oder individualisierte Leistungen (z. B. speziell konfigurierte Laborgeräte, Sonderbestellungen oder Kalibrierungen) werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5.4 Das Recht der Sphera Analytics GmbH, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Lieferung, Leistungszeit, Dienstleistungserbringung
6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
6.2 Lieferfristen beginnen mit dem vollständigen Eingang aller zur Ausführung erforderlichen Unterlagen und Informationen durch den Kunden sowie Begleichung eventuell vereinbarter Anzahlungen.
6.3 Teilleistungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.
6.4 Wird der Versand nicht auf Wunsch des Kunden vorgenommen oder geht die Annahme durch den Kunden zu spät ein, so gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde. Die Gefahr geht in diesem Moment auf den Kunden über.
6.5 Bei Dienstleistungen im BSL-2-Labor gilt: Verzögerungen durch unklare Probenbeschaffenheit, nicht rechtzeitig bereitgestellte Unterlagen oder Sicherheits-/Hygienebedingungen gehen zu Lasten des Kunden.
6.6 Bei höherer Gewalt oder unverschuldeter Nichtverfügbarkeit (z. B. Lieferausfall bei Zulieferern, behördliche Auflagen im Laborbetrieb) verlängern sich Fristen entsprechend; Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Teillieferungen und geringfügige Abweichungen
7.1 Die Sphera Analytics GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
7.2 Geringfügige Abweichungen in Konstruktion, Ausführung oder Ausstattung, die die Funktionalität oder Gebrauchstauglichkeit des Geräts nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zur Minderung.
7.3 Eine Zurückweisung der Lieferung oder Zahlungsverweigerung ist nur zulässig, wenn die Abweichung erheblich ist oder die Hauptfunktion des gelieferten Geräts wesentlich beeinträchtigt.
8. Gefahrübergang, Versand
8.1 Bei Lieferungen beweglicher Sachen geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer oder bei Abholung am Lager des Verkäufers auf den Kunden über.
8.2 Auf Wunsch des Kunden kann der Verkäufer eine Transportversicherung abschließen; die Kosten trägt der Kunde.
8.3 Geräte sind vom Kunden am Bestimmungsort sorgfältig zu verpacken (sofern Rücksendung notwendig) und gemäß den Vorgaben des Verkäufers zu transportieren – insbesondere bei empfindlichen Laborgeräten oder Materialien mit Sicherheitsanforderungen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist schriftlich vereinbart wurde.
9.3 Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Material- und Herstellungsfehler (Produktionsmängel). Sie umfasst keine Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Bedienfehler, chemische, physikalische oder elektrische Einflüsse, Verschleiß, unsachgemäße Wartung oder Fremdeingriffe verursacht werden.
9.4 Verbrauchs- und Verschleißteile (z. B. Dichtungen, Filter, Schläuche, Lampen, Elektroden, Sicherungen, Sicherungseinsätze, Schläuche, Pipettenspitzen oder andere regelmäßig zu ersetzende Komponenten) sowie Ersatzteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit kein Materialfehler vorliegt.
9.5 Der Kunde hat gelieferte Geräte und/oder die Ergebnisse der Dienstleistung nach Erhalt bzw. Mitteilung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel dem Verkäufer schriftlich spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen anzuzeigen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Regelung des § 377 Abs. 3 HGB.
9.6 Im Falle eines berechtigten Mängelanspruchs wird der Verkäufer nach Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern (bei Verkauf) bzw. die Dienstleistung erneut durchführen (bei Labor-Tests). Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
9.7 Bei Dienstleistungen im Laborbereich weist der Verkäufer darauf hin, dass Testergebnisse nur im Rahmen der vereinbarten Spezifikation gelten; weitergehende Garantien übernimmt er nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9.8 Die Sphera Analytics GmbH haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder sonstige Vermögensschäden, die infolge eines fehlerhaften oder ausgefallenen Geräts entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.9 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Nutzung von Testergebnissen
10.1 Der Kunde darf Testergebnisse, Analysen, Berichte aus dem BSL-2-Labor nur im vereinbarten Umfang verwenden und lediglich im Rahmen der Herstellung, Prüfung oder Freigabe von Produkten, für die die Dienstleistung beauftragt wurde.
10.2 Eine Weitergabe, Publikation oder Nutzung der Ergebnisse für andere Zwecke (z. B. regulatorische Meldepflichten, Marketingunterlagen) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
10.3 Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ergebnisse für regulatorische Zulassungen oder behördliche Verfahren uneingeschränkt gelten; dies muss im Einzelfall separat vereinbart werden.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Sach- und Haftpflichtschäden ausreichend zu versichern. Er hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Vorbehaltsware geltend machen.
11.3 Bei Zugriff durch Dritte (z. B. Pfändung) hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
11.4 Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherungsübereignung oder sonstigen Verfügung durch Dritte bringen.
12. Dienstleistungsvertrag – Besonderheiten
12.1 Bei Verträgen über die Durchführung von Prüf-/Testdienstleistungen im BSL-2-Labor gelten folgende Sonderregelungen:
a) Der Kunde hat Proben gemäß den vom Verkäufer vorgegebenen Anforderungen (z. B. Verpackung, Kennzeichnung, Gefahrstoffkennzeichnung) einzureichen.
b) Für Entsorgungskosten oder Rücksendung von Rückständen oder Probenmaterial trägt der Kunde die Kosten, sofern nicht anders vereinbart.
c) Alle für die Durchführung der Tests notwendigen Unterlagen (z. B. Lieferantenzertifikate, Sicherheitsdatenblätter, Reinigungskontrollnachweise) sind rechtzeitig vom Kunden zur Verfügung zu stellen; bei Nichtvorlage verschieben sich Fristen bzw. können Mehrkosten entstehen.
12.2 Ergebnisberichte werden in der vereinbarten Form (z. B. PDF, gedruckt) erstellt. Der Leistungsumfang und die Spezifikation sind im Auftrag definiert; Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
12.3 Bei Stornierung durch den Kunden nach Auftragserteilung aber vor Beginn der Dienstleistung behält sich der Verkäufer Stornokosten in Höhe von 25% des Auftragswertes vor. Bei bereits begonnenen Tätigkeiten wird der volle Betrag fällig.
12.4 Der Kunde sichert zu, dass mit den eingereichten Proben keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. Eigentumsrechte, Patentrechte, Immaterialgüterrechte) und keine unzulässigen biologischen Risiken bestehen, die nicht zuvor bekannt gegeben wurden.
13. Geheimhaltung und Datenschutz
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen, technischen oder wirtschaftlichen Informationen („Vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten zugänglich zu machen.
13.2 Der Kunde stimmt zu, dass der Verkäufer im Rahmen der Dienstleistung erforderliche personenbezogene Daten verarbeitet. Der Verkäufer trägt Sorge für die Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Biohazard-Vorschriften (z. B. bei Übermittlung von Laborergebnissen).
13.3 Berichte und Daten dürfen vom Kunden nur innerhalb seines Unternehmens verwendet werden; eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Verkäufers.
14. Vertragsdauer, Kündigung
14.1 Bei dauerhaft zu erbringenden Serviceverträgen (z. B. Wartung) beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate ab Vertragsschluss, sofern nicht anders vereinbart.
14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.3 Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder später werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
15.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Verträgen – soweit gesetzlich zulässig – ist der Sitz des Verkäufers.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).